Akkreditierten Medien

Das akkreditierten Medien sind abgeschlossen.

Pressevertreter, welche eine Akkreditierung für die Tour of the Alps 2022 (18. bis 22. April) beantragen, erklären, dass Sie die folgenden Bestimmungen akzeptieren und respektieren:

  1. Der Versand der Akkreditierungsanfrage garantiert nicht den Zugang zur Veranstaltung. Pressevertreter werden gebeten, auf das Bestätigungsmail und sämtliche vom Medienteam der Tour of the Alps bereitgestellten Details zu warten. Aufgrund der derzeit vorherrschenden Situation ist die Anzahl der verfügbaren Akkreditierungen für die Pressebereiche begrenzt.
  2. Deadline für die Beantragung einer Presseakkreditierung ist Sonntag, 10. April 2022. Akkreditierungsanfragen vor Ort werden nicht akzeptiert.
  3. Presseausweise werden am 18. April im Medienzentrum in Cles. In Sonderfällen wenden Sie sich bitte unter folgender Adresse an das Medienteam der Tour of the Alps: tourofthealps@vitesseonline.it.
  4. Die Standorte und Öffnungszeiten der Medienzentren für die Abholung der Presseausweise werden den akkreditierten Personen im Bestätigungsmail mitgeteilt. Bei der Abholung der Akkreditierung muss ein Personalausweis vorgezeigt werden.
  5. Zeitungen und Zeitschriften: Für die Vergabe von Presseausweisen kann das Medienteam zusätzliche Informationen und Materialien anfordern, z. B. eine Kopie des Berufsausweises oder einen Link zu einem aktuellen Artikel, der von der Person, welche an einer Akkreditierung interessiert ist, verfasst wurde.
  6. Rundfunkmedien: Für die Vergabe von Presseausweisen kann das Medienteam zusätzliche Informationen und Materialien anfordern, z. B. eine Kopie des Berufsausweises oder eine Auftragsbestätigung von einem Redakteur oder einem Produzenten.
  7. Online-Medien: Für die Vergabe von Presseausweisen kann das Medienteam zusätzliche Informationen und Materialien anfordern, z. B. a) Kontaktinformationen des Verantwortlichen der Website; b) einen Link zu einem aktuellen Artikel, der von der Person, welche an einer Akkreditierung interessiert ist, verfasst wurde; c) verifizierte Kennzahlen über die Website (z. B. Anzahl der monatlichen Besucher), die mit einem Tool wie Google Analytics oder Compete erfasst wurden. Beim Online-Medium muss es sich um eine etablierte und unabhängige Seite handeln, die regelmäßig mit journalistischen Inhalten rund um die Welt des Radsports befüllt wird. YouTube-Kanäle (sofern nicht der Kategorie „Broadcast“ zugehörig), Facebook, Twitter, Instagram sowie sonstige Online-Foren und Gruppen werden für die Presseakkreditierung nicht berücksichtigt.
  8. Freiberufler: Für die Vergabe von Presseausweisen kann das Medienteam ein Auftragsschreiben des Medienunternehmens anfordern, das der Freiberufler bei der Veranstaltung vertritt.
  9. Fotografen/Videomaker: Diese Fachleute werden darum gebeten, die Medienhäuser bzw. Redaktionen anzugeben, für welche sie beruflich tätig sind. Das Medienteam kann darum bitten, frühere Arbeiten von Sportevents oder sonstigen Veranstaltungen einzusehen.
  10. Vertreter von Sponsoren: Jeder offizielle Sponsor kann zwei Presseakkreditierungen beantragen – eine für einen Fotografen/Videomaker sowie eine für einen Redakteur, der für einen Inhalt in Textform verantwortlich ist. Dieses Recht wird ausschließlich offiziellen Sponsoren der Tour of the Alps gewährt. Bei Sonderfällen muss folgende Adresse kontaktiert werden: tourofthealps@vitesseonline.it.
  11. Mannschaftsvertreter: Alle Mannschaften dürfen einen Pressevertreter angeben, der Zugang zu den Presseräumen erhält.
  12. Die Fotografen sind verpflichtet, den Anweisungen der Rennleitung und der Rennjury Folge zu leisten. Die Rennjury kann nach eigenem Ermessen Fotografen vom Rennen ausschließen. Fotografen, die auf der Rennstrecke oder im Zielbereich im Einsatz stehen, müssen immer den Akkreditierungs-Badge tragen, der ihnen vorab vom Medienteam gegeben wurde.
  13. Die Rechte zur vollständigen Übertragung der Veranstaltung sind der Produktionsfirma PMG Sport vorbehalten. Ausschnitte bzw. einzelne Bilder des Rennens (auch online) zu veröffentlichen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt. Unternehmen, die nicht um einen Rechteerwerb angefragt haben, sind gebeten, sich mit Claudia Evangelisti (claudia@pmgsport.it) in Verbindung zu setzen.
  14. Zum Unterschriftenblatt haben nur Fotografen und TV-Stationen, die für diesen Bereich akkreditiert sind, Zugang. Im Startbereich wird eine Mixed Zone eingerichtet, die Print- und Online-Medien vorbehalten ist.
  15. Der Zugang zur Ziellinie ist Fotografen und Videomaker, die dazu berechtigt sind, nur dann gestattet, wenn sie den entsprechenden Akkreditierungs-Badge tragen, der ihnen vorab vom Medienteam gegeben wurde. Die Anzahl der Akkreditierung-Badges ist begrenzt – ihre Verteilung erfolgt nach Ermessen des Medienteams der Tour of the Alps.
  16. Es ist verboten, die Zielankunft zu filmen sowie Fahrer im unmittelbaren Bereich nach dem Ziel, außerhalb der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Bereiche, zu interviewen. Sollte diese Regelung nicht eingehalten werden, hat dies den Entzug der Akkreditierung zur Folge. Der Zugang zur Mixed Zone im Zielbereich, in welcher der Sieger und die Führenden der Sonderwertungen anzutreffen sind, ist nur akkreditierten TV-Stationen gestattet.
  17. Interviews mit den Athleten, die bei der Siegerehrung dabei sind, sind erst im Anschluss an die Siegerehrung und nach den Interviews mit den TV-Stationen, welche TV-Rechte besitzen, möglich.
  18. Fahrer von Foto- bzw. Videofahrzeugen sind dazu verpflichtet, eine Presseakkreditierung zu beantragen. Mitarbeiter von TV-Produktionsfirmen sind die einzigen Personen, die dazu berechtigt sind, während des Rennens Bewegtbilder aufzunehmen.
  19. Ein Verstoß gegen dieses Reglement hat den Entzug der physischen Teilnahmeberechtigung und den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.
  1. Der Versand der Akkreditierungsanfrage garantiert nicht den Zugang zur Veranstaltung. Pressevertreter werden gebeten, auf das Bestätigungsmail und sämtliche vom Medienteam der Tour of the Alps bereitgestellten Details zu warten. Aufgrund der derzeit vorherrschenden Situation ist die Anzahl der verfügbaren Akkreditierungen für die Pressebereiche begrenzt.
  2. Deadline für die Beantragung einer Presseakkreditierung ist Sonntag, 10. April 2022. Akkreditierungsanfragen vor Ort werden nicht akzeptiert.
  3. Presseausweise werden am 18. April im Medienzentrum in Cles. In Sonderfällen wenden Sie sich bitte unter folgender Adresse an das Medienteam der Tour of the Alps: tourofthealps@vitesseonline.it.
  4. Die Standorte und Öffnungszeiten der Medienzentren für die Abholung der Presseausweise werden den akkreditierten Personen im Bestätigungsmail mitgeteilt. Bei der Abholung der Akkreditierung muss ein Personalausweis vorgezeigt werden.
  5. Zeitungen und Zeitschriften: Für die Vergabe von Presseausweisen kann das Medienteam zusätzliche Informationen und Materialien anfordern, z. B. eine Kopie des Berufsausweises oder einen Link zu einem aktuellen Artikel, der von der Person, welche an einer Akkreditierung interessiert ist, verfasst wurde.
  6. Rundfunkmedien: Für die Vergabe von Presseausweisen kann das Medienteam zusätzliche Informationen und Materialien anfordern, z. B. eine Kopie des Berufsausweises oder eine Auftragsbestätigung von einem Redakteur oder einem Produzenten.
  7. Online-Medien: Für die Vergabe von Presseausweisen kann das Medienteam zusätzliche Informationen und Materialien anfordern, z. B. a) Kontaktinformationen des Verantwortlichen der Website; b) einen Link zu einem aktuellen Artikel, der von der Person, welche an einer Akkreditierung interessiert ist, verfasst wurde; c) verifizierte Kennzahlen über die Website (z. B. Anzahl der monatlichen Besucher), die mit einem Tool wie Google Analytics oder Compete erfasst wurden. Beim Online-Medium muss es sich um eine etablierte und unabhängige Seite handeln, die regelmäßig mit journalistischen Inhalten rund um die Welt des Radsports befüllt wird. YouTube-Kanäle (sofern nicht der Kategorie „Broadcast“ zugehörig), Facebook, Twitter, Instagram sowie sonstige Online-Foren und Gruppen werden für die Presseakkreditierung nicht berücksichtigt.
  8. Freiberufler: Für die Vergabe von Presseausweisen kann das Medienteam ein Auftragsschreiben des Medienunternehmens anfordern, das der Freiberufler bei der Veranstaltung vertritt.
  9. Fotografen/Videomaker: Diese Fachleute werden darum gebeten, die Medienhäuser bzw. Redaktionen anzugeben, für welche sie beruflich tätig sind. Das Medienteam kann darum bitten, frühere Arbeiten von Sportevents oder sonstigen Veranstaltungen einzusehen.
  10. Vertreter von Sponsoren: Jeder offizielle Sponsor kann zwei Presseakkreditierungen beantragen – eine für einen Fotografen/Videomaker sowie eine für einen Redakteur, der für einen Inhalt in Textform verantwortlich ist. Dieses Recht wird ausschließlich offiziellen Sponsoren der Tour of the Alps gewährt. Bei Sonderfällen muss folgende Adresse kontaktiert werden: tourofthealps@vitesseonline.it.
  11. Mannschaftsvertreter: Alle Mannschaften dürfen einen Pressevertreter angeben, der Zugang zu den Presseräumen erhält.
  12. Die Fotografen sind verpflichtet, den Anweisungen der Rennleitung und der Rennjury Folge zu leisten. Die Rennjury kann nach eigenem Ermessen Fotografen vom Rennen ausschließen. Fotografen, die auf der Rennstrecke oder im Zielbereich im Einsatz stehen, müssen immer den Akkreditierungs-Badge tragen, der ihnen vorab vom Medienteam gegeben wurde.
  13. Die Rechte zur vollständigen Übertragung der Veranstaltung sind der Produktionsfirma PMG Sport vorbehalten. Ausschnitte bzw. einzelne Bilder des Rennens (auch online) zu veröffentlichen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt. Unternehmen, die nicht um einen Rechteerwerb angefragt haben, sind gebeten, sich mit Claudia Evangelisti (claudia@pmgsport.it) in Verbindung zu setzen.
  14. Zum Unterschriftenblatt haben nur Fotografen und TV-Stationen, die für diesen Bereich akkreditiert sind, Zugang. Im Startbereich wird eine Mixed Zone eingerichtet, die Print- und Online-Medien vorbehalten ist.
  15. Der Zugang zur Ziellinie ist Fotografen und Videomaker, die dazu berechtigt sind, nur dann gestattet, wenn sie den entsprechenden Akkreditierungs-Badge tragen, der ihnen vorab vom Medienteam gegeben wurde. Die Anzahl der Akkreditierung-Badges ist begrenzt – ihre Verteilung erfolgt nach Ermessen des Medienteams der Tour of the Alps.
  16. Es ist verboten, die Zielankunft zu filmen sowie Fahrer im unmittelbaren Bereich nach dem Ziel, außerhalb der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Bereiche, zu interviewen. Sollte diese Regelung nicht eingehalten werden, hat dies den Entzug der Akkreditierung zur Folge. Der Zugang zur Mixed Zone im Zielbereich, in welcher der Sieger und die Führenden der Sonderwertungen anzutreffen sind, ist nur akkreditierten TV-Stationen gestattet.
  17. Interviews mit den Athleten, die bei der Siegerehrung dabei sind, sind erst im Anschluss an die Siegerehrung und nach den Interviews mit den TV-Stationen, welche TV-Rechte besitzen, möglich.
  18. Fahrer von Foto- bzw. Videofahrzeugen sind dazu verpflichtet, eine Presseakkreditierung zu beantragen. Mitarbeiter von TV-Produktionsfirmen sind die einzigen Personen, die dazu berechtigt sind, während des Rennens Bewegtbilder aufzunehmen.
  19. Ein Verstoß gegen dieses Reglement hat den Entzug der physischen Teilnahmeberechtigung und den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.
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